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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 09.12.1980, Az.: 1 ABR 1/78

Zeitungsverlag; Mitbestimmungsrecht; Redakteur; Überstunden; Formular

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.12.1980
Aktenzeichen
1 ABR 1/78
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1980, 10053
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Braunschweig 28.06.1977 - 4 BV 168/77
LAG Hannover 15.11.1977 - 8 TaBV 6/77

Fundstellen

  • AfP 1981, 368-370
  • DB 1981, 1092-1093 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1981, 1141

Amtlicher Leitsatz

Eine mitbestimmungspflichtige Regelung der Ordnung des Betriebs i. S. von § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG liegt nicht vor, wenn ein Zeitungsverlag für seine Redakteure Formulare zur täglichen Erfassung der jeweils verrichteten Tätigkeiten und der dafür benötigten Zeit einführt, um ihnen den Nachweis des tariflichen Anspruchs auf Überstundenvergütung zu erleichtern, jedoch ohne ihnen die Ausfüllung und Einreichung der Formulare zur Pflicht zu machen.