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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.07.1982, Az.: 7 RAr 93/81

Sperrzeit; Restanspruch auf Arbeitslosengeld; Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.07.1982
Aktenzeichen
7 RAr 93/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10962
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Lüneburg 28.04.1980 - S 7 Ar 223/78
LSG Celle 26.05.1981 - L 7 Ar 53/80

Fundstellen

  • BSGE 54, 41 - 46
  • SozR 4100 § 119 Nr 20

Amtlicher Leitsatz

Weil eine Sperrzeit nach § 119 Abs 1 AFG kalendermäßig abläuft, erfassen ihre Wirkungen nicht nur einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld, sondern auch einen anschließenden Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, soweit er in die Sperrzeit fällt.