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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 26.10.1978, Az.: BVerwG 5 C 52/77

Ersatzpflicht des erbenden Ehegatten; Hilfeempfänger; Mehrheit von Erben; Häusliche Gemeinschaft; Leistungsbescheid; Zahlungsaufforderung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
26.10.1978
Aktenzeichen
BVerwG 5 C 52/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11269
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Stuttgart 13.05.1976 - IX 22/75
VGH Mannheim 14.02.1977 - VI 1875/76

Fundstellen

  • BVerwGE 57, 26 - 31
  • DVBl 1980, 90 (Kurzinformation)
  • VerwRspr 30, 1012 - 1017

Amtlicher Leitsatz

1. Die BSHG § 92c Abs. 3 Nr. 2 geregelte Vergünstigung hinsichtlich der Ersatzpflicht des erbenden Ehegatten oder des mit dem Hilfeempfänger verwandten Erben gilt bei einer Mehrheit von Erben nur für denjenigen Erben, der mit dem Hilfeempfänger in häuslicher Gemeinschaft gelebt und ihn gepflegt hat.

2. Das Zweifache des Grundbetrages nach BSHG § 81 Abs. 1 ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erben nur einmal vom Nachlaß abzusetzen.

3. Zur Abgrenzung von Leistungsbescheid und Zahlungsaufforderung (im Anschluß an die bisherige Rechtsprechung).