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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.03.1972, Az.: 3 AZR 27/72

Wiedereinsetzung in vorigen Stand; Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Sitz des Prozeßbevollmächtigten; Versendung durch Post; Versendungsart; Eilbrief

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.03.1972
Aktenzeichen
3 AZR 27/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10184
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 60 zu § 233 ZPO
  • DB 1972, 1028 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1972, 1591 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist ist zu verweigern, wenn ein in Hamburg ansässiger Prozeßbevollmächtigter am Mittag des Tages vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist sieben Exemplare der Revisionsbegründungsschrift als Päckchen und per Einschreiben zur Versendung nach Kassel zur Post gibt. Bei einer solchen Versendungsart beachtet er nicht jede erdenkliche Sorgfalt; er muß, wenn er so spät eine Rechtsmittelbegründungsschrift zum Versand bringt, diese mit Eilbrief versenden.