Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.03.1972, Az.: 3 AZR 27/72
Wiedereinsetzung in vorigen Stand; Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Sitz des Prozeßbevollmächtigten; Versendung durch Post; Versendungsart; Eilbrief
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 30.03.1972
- Aktenzeichen
- 3 AZR 27/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10184
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr. 60 zu § 233 ZPO
- DB 1972, 1028 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1972, 1591 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist ist zu verweigern, wenn ein in Hamburg ansässiger Prozeßbevollmächtigter am Mittag des Tages vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist sieben Exemplare der Revisionsbegründungsschrift als Päckchen und per Einschreiben zur Versendung nach Kassel zur Post gibt. Bei einer solchen Versendungsart beachtet er nicht jede erdenkliche Sorgfalt; er muß, wenn er so spät eine Rechtsmittelbegründungsschrift zum Versand bringt, diese mit Eilbrief versenden.