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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.02.1984, Az.: 3 AZR 103/83

Lohnzahlung; Feiertagslohnzahlung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.02.1984
Aktenzeichen
3 AZR 103/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10147
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Oldenburg (Oldenburg) 27.04.1982 - 2 Ca 686/81
LAG Hannover 08.12.1982 - 7 Sa 84/82

Fundstelle

  • DB 1984, 1885

Amtlicher Leitsatz

Arbeitet eine Akkordkolonne von 20 Arbeitnehmern mit jeweils 17 Arbeitnehmern an 6 Wochentagen und ist für den Arbeitgeber nicht erkennbar, wie die Kolonne den Arbeitseinsatz und die Verteilung des Akkordverdienstes geregelt hat, so gilt für die Lohnzahlung an Feiertagen folgendes: Jedes Kolonnenmitglied erhält 1/20 des Tagesverdienstes, den die Kolonne ohne die Feiertagsruhe erzielt hätte.