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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.08.1970, Az.: 3 RK 74/67

Seelische Erkrankung; Stationäre Behandlung; Geeignete Einrichtungen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.08.1970
Aktenzeichen
3 RK 74/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10834
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 31, 279 - 283
  • SozR Nr 30 zu § 184 RVO

Amtlicher Leitsatz

Die stationäre Behandlung seelischer Erkrankungen kann - in entsprechender Anwendung des RVO § 184 - auch in anderen Einrichtungen als Krankenhäusern durchgeführt werden, wenn diese nach gesicherten Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft dafür geeignet sind.