§ 88a KWO - Inhalt und Form der Wahlvorschläge bei der Ausländerbeiratswahl
Bibliographie
- Titel
- Kommunalwahlordnung (KWO)
- Amtliche Abkürzung
- KWO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 333-12
1Für Bewerber nach § 86 Abs. 4 Nr. 1 der Hessischen Gemeindeordnung ist dem Wahlvorschlag eine Kopie der Einbürgerungsurkunde beizufügen. 2Bewerber nach § 86 Abs. 4 Nr. 2 der Hessischen Gemeindeordnung haben in geeigneter Weise den Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit glaubhaft zu machen.