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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.08.1960, Az.: 2 AZR 499/59

Fristlos entlassener Dienstverpflichteter; Weiterbestehen des Vertragsverhältnisses; Zahlungsleistungen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.08.1960
Aktenzeichen
2 AZR 499/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10035
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 9, 361 - 363
  • DB 1960, 1102
  • MDR 1960, 1043 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1960, 2071 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Ein fristlos entlassener Dienstverpflichteter, gleich ob Arbeitnehmer oder nicht, hat stets ein berechtigtes Interesse daran, auf Feststellung des Weiterbestehens des Vertragsverhältnisses zu klagen, und zwar auch dann, wenn er auf Zahlungsleistungen klagen könnte.