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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 03.05.1976, Az.: BVerwG 6 CB 91/75

Parteiaussage; Zeugenaussage; Protokollierung; Mündliche Verhandlung; Beweisaufnahme

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
03.05.1976
Aktenzeichen
BVerwG 6 CB 91/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11101
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 50, 344
  • DÖV 1976, 745

Amtlicher Leitsatz

Ist die Protokollierung einer Partei- oder Zeugenaussage gesetzwidrig unterblieben, kann ein Beteiligter dies mit der Revision nur rügen, wenn er es bei der nächsten mündlichen Verhandlung nach der Beweisaufnahme beanstandet hat.