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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 08.03.1994, Az.: 2 BvR 477/94

Nichterschöpfung des Rechtswegs; Möglichkeit der nachträglichen Anhörung; Kein Gebrauch

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
08.03.1994
Aktenzeichen
2 BvR 477/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13037
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NStZ 1994, 498 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Verfassungsbeschwerde ist wegen Nichterschöpfung des Rechtswegs unzulässig, wenn der Angeklagte von der Möglichkeit der nachträglichen Anhörung gem. § 33a StPO keinen Gebrauch gemacht hat.