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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 23.06.1990, Az.: 2 BvR 910/88

Durchsuchung; Anordnung; Richter; Grundrechtsverletzung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
23.06.1990
Aktenzeichen
2 BvR 910/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 12255
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NStE Nr. 7 zu § 102 StPO
  • StV 1990, 483

Redaktioneller Leitsatz

Der Richter hat bereits bei Erlaß einer Durchsuchungsanordnung dafür zu sorgen, daß eine Grundrechtsverletzung möglichst kontrollierbar ist.