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Bundessozialgericht
Urt. v. 21.12.1981, Az.: 5a RKn 8/81

Wiedereinsetzung; Prozeßbevollmächtigter; Fristverlängerung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
21.12.1981
Aktenzeichen
5a RKn 8/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10857
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • MDR 1982, 700 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Der Prozeßbevollmächtigte kann verpflichtet sein, eine gesetzlich vorgesehene Fristverlängerung zu beantragen, wenn damit eine Wiedereinsetzung vermieden wird.