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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.10.1970, Az.: 1 AZR 58/70

Einzelprokura; Arbeitgeberrisiko; Verjährung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.10.1970
Aktenzeichen
1 AZR 58/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10066
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 20.11.1969 - 7 Sa 126/64

Fundstellen

  • DB 1971, 52-53 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1971, 328-329 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Angestellter, dem Einzelprokura erteilt ist und der die Geschäfte der Firma des Arbeitgebers nahezu selbständig führt, ohne an Weisungen des Arbeitgebers gebunden und seiner Kontrolle unterworfen zu sein, kann sich nicht uneingeschränkt auf den Grundsatz berufen, daß das wirtschaftliche Risiko zu Lasten des Arbeitgebers geht. Die Stellung eines solchen Angestellten als des alleinigen Geschäftsführers ist nicht ohne Einfluß auf das Ausmaß seiner Sorgfaltspflicht, seines Pflichtenkreises und damit auch seiner Haftung. Ein solcher Angestellter hat dafür zu sorgen, daß die Vermögenswerte, die der Firma des Arbeitgebers zustehen, ohne vermeidbare Schädigung des Arbeitgebers behandelt werden.

2. Es wird dabei verblieben, daß Forderungen aus positiver Vertragsverletzung erst in 30 Jahren verjähren.