Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.11.1989, Az.: 1 StR 630/89
Prozeßverhalten; Angeklagter; Zeuge; Strafzumessung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 28.11.1989
- Aktenzeichen
- 1 StR 630/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1989, 12058
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- StV 1990, 404
Amtlicher Leitsatz
Das Prozeßverhalten eines Angeklagten, mit dem er dem ihn belastenden Vorbringen eines Zeugen oder Mitangeklagten entgegentritt, darf nicht bei der Strafzumessung zu seinen Lasten berücksichtigt werden, sofern es nicht über die Grenzen einer angemessenen Verteidigung hinausgeht.