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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.09.1960, Az.: 1 AZR 567/59

Schichtdienst; Allgemeiner Sprachgebrauch; Arbeitsleistungen mehrerer Arbeitnehmer; Arbeitsplatz

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.09.1960
Aktenzeichen
1 AZR 567/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10187
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1960, 1279 (Volltext)
  • WA 1961, 4

Amtlicher Leitsatz

Der Begriff des Schichtdienstes ist nach allgemeinem Sprachgebrauch dann als erfüllt anzusehen, wenn die Arbeitsleistungen mehrerer Arbeitnehmer an einem Arbeitsplatz einander ablösen, damit der Arbeitsplatz nicht nur während der regelmäßigen Arbeitszeit nur eines Arbeitnehmers besetzt ist, sondern nacheinander von mehreren Arbeitnehmern für eine die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers übersteigende Zeitspanne.