Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.09.1960, Az.: 1 AZR 567/59
Schichtdienst; Allgemeiner Sprachgebrauch; Arbeitsleistungen mehrerer Arbeitnehmer; Arbeitsplatz
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 23.09.1960
- Aktenzeichen
- 1 AZR 567/59
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1960, 10187
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 30 BMT-G
- § 2 ArbZO
Fundstellen
- DB 1960, 1279 (Volltext)
- WA 1961, 4
Amtlicher Leitsatz
Der Begriff des Schichtdienstes ist nach allgemeinem Sprachgebrauch dann als erfüllt anzusehen, wenn die Arbeitsleistungen mehrerer Arbeitnehmer an einem Arbeitsplatz einander ablösen, damit der Arbeitsplatz nicht nur während der regelmäßigen Arbeitszeit nur eines Arbeitnehmers besetzt ist, sondern nacheinander von mehreren Arbeitnehmern für eine die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers übersteigende Zeitspanne.