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Bundessozialgericht
Urt. v. 27.02.1990, Az.: 5 RJ 12/88

Arbeiter der Deutschen Bundespost; Lohngruppe II; Postzustellerin; Beamtentätigkeit; Leitberuf der Facharbeiterin

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
27.02.1990
Aktenzeichen
5 RJ 12/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 11351
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • Hofmann, SGb-A 91, 110
  • SGb 1991, 110-111 (Volltext mit amtl. LS)
  • SGb 1990, 190-191 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Eine in Lohngruppe II des Tarifvertrags für die Arbeiter der Deutschen Bundespost eingestufte und ihrer Qualität wegen tariflich den anderen in Lohngruppe II bis IV aufgeführten Tätigkeiten gleichgestellte Beamtentätigkeit ausübende Postzustellerin ist hinsichtlich des von ihr ausgeübten "bisherigen Berufs" i. S. von § 1246 II 2 RVO der Gruppe mit dem Leitberuf der Facharbeiterin zuzuordnen.