Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.07.1970, Az.: 3 AZR 410/69

Angestellter des öffentlichen Dienstes; Gehaltsbezüge eines Beamten; Versorgungsbezüge eines Beamten; Behandlung im Ruhestand; Regelbeförderung; Anhebung der Versorgungsbezüge

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.07.1970
Aktenzeichen
3 AZR 410/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10065
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mainz 23.07.1969 - 3 Sa 339/68

Fundstellen

  • AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Beamtenbesoldung
  • DVBl 1971, 227 (Kurzinformation)
  • PersV 1972, 279

Amtlicher Leitsatz

Wenn einem Angestellten des öffentlichen Dienstes arbeitsvertraglich die Gehalts- und Versorgungsbezüge eines Beamten einer bestimmten Besoldungsgruppe nach den jeweils geltenden beamtenrechtlichen Vorschriften zugesagt sind, dann hat er im Ruhestand Anspruch darauf, sinngemäß wie ein Beamter auch dann behandelt zu werden, wenn das Beamtenrecht (hier: des Landes Rheinland-Pfalz) anläßlich der Einführung der sogenannten Regelbeförderung eine entsprechende Anhebung der Versorgungsbezüge vorsieht.