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Bundesfinanzhof
Urt. v. 24.01.1980, Az.: IV R 155/77

GmbH; Steuerberater; Buchführungsarbeit; Erstellung von Jahresabschlüssen; Gewerbliche Einkünfte

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
24.01.1980
Aktenzeichen
IV R 155/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10563
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 129, 498 - 502
  • BStBl II 1980, 269
  • DB 1980, 955-957 (Volltext mit amtl. LS)
  • GmbHR 1980, 213-215 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1980, 1711-1712 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Schuldet eine GmbH & Co. KG einem freiberuflich tätigen Steuerberater, der an der KG zu 50 v. H. als Kommanditist beteiligt ist und als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH auch die Geschäfte der KG führt, aufgrund eines auf Dauer angelegten Beratungsauftrags Vergütungen für Buchführungsarbeiten und für die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, so gehören diese Vergütungen gemäß § 15 (Abs. 1) Nr. 2 Halbsatz 2 EStG zu den gewerblichen Einkünften.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 24.01.1980 - AZ: IV R 154/77