Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.03.1972, Az.: 2 AZR 202/71
Pauschalierter Schadenersatz; Lehrvertrag; Vorzeitige Auflösung; Beweislast
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 16.03.1972
- Aktenzeichen
- 2 AZR 202/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10097
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 19.03.1971 - 6 Sa 99/71
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 24, 198 - 204
- DB 1972, 1243-1244 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1972, 810 (amtl. Leitsatz)
- NJW 1972, 1440 (amtl. Leitsatz) "Beweislastfragen"
Amtlicher Leitsatz
1. Die Bestimmung eines vor dem 1. September 1969 abgeschlossenen Lehrvertrages über die Pflicht zu pauschaliertem Schadenersatz bei vorzeitiger unberechtigter Auflösung des Lehrverhältnisses gilt gemäß § 111 Abs. 3 BBiG fort.
2. Hat der Lehrling, ohne dazu vom Lehrherrn veranlaßt zu sein, die Lehrstelle vor Ablauf der Ausbildungszeit verlassen und fordert daraufhin der Lehrherr den vereinbarten Schadenersatz, dann ist der Lehrling für seine Behauptung beweispflichtig, das Lehrverhältnis sei im gegenseitigen Einvernehmen beendet worden.