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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 21.10.1993, Az.: BVerwG 6 P 18/91

Abordnung eines Beamten; Mitbestimmung des Personalrats; Personalangelegenheiten; Antragsabhängigkeit

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
21.10.1993
Aktenzeichen
BVerwG 6 P 18/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13208
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Mainz 22.03.1990 - 5 K 74/89
OVG Koblenz 19.02.1991 - 5 A 10710/90

Fundstellen

  • DokBer B 1994, 47
  • ZTR 1994, 258 (amtl. Leitsatz)
  • ZfPR 1994, 90-92 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Mitbestimmung des Personalrats der aufnehmenden Dienststelle bei der Abordnung eines Beamten, der bei der abgebenden Dienststelle zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt ist, hängt dann nicht von einem darauf gerichteten Antrag des betroffenen Beamten ab, wenn dieser künftig nicht mehr mit Personalangelegenheiten befaßt sein soll. Die Antragsabhängigkeit der Mitbestimmung des Personalrats der abgebenden Dienststelle bleibt davon unberührt.