Bundessozialgericht
Urt. v. 18.12.1974, Az.: 12 RJ 164/73
Anspruch auf Hinterbliebenenrente; Scheidung; Unterhaltsvergleich; Unterhalt; Unterhaltsmindestbedarf; Verzicht auf Abänderung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 18.12.1974
- Aktenzeichen
- 12 RJ 164/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 10818
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 1265 S. 2 RVO
- § 72 EheG
Fundstellen
- NJW 1975, 1432 (Volltext mit amtl. LS)
- SozR 2200 § 1265 Nr 3
Amtlicher Leitsatz
Ein Unterhaltsvergleich geschiedener Ehegatten (EheG § 72), der den Versicherten zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrags von weniger als 25 % des zeitlich und örtlich notwendigen Unterhaltsmindestbedarfs der Unterhaltsberechtigten verpflichtet, ist nicht geeignet, einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach RVO § 1265 (AVG § 42) in der durch das RRG geschaffenen Fassung auszulösen, wenn er den uneingeschränkten Verzicht auf Abänderung (ZPO § 323) enthält.