§ 3 LbVO - Förderung der Leistungsfähigkeit
Bibliographie
- Titel
- Laufbahnverordnung (LbVO)
- Amtliche Abkürzung
- LbVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 2030-5
Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sind im Rahmen von Personalentwicklungskonzepten durch geeignete Personalentwicklungs- und -führungsmaßnahmen zu fördern. Dazu gehören unter anderem
- 1.
die Fortbildung,
- 2.
die Vermittlung von Kompetenzen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern,
- 3.
die Beurteilung,
- 4.
Mitarbeitergespräche und Zielvereinbarungen,
- 5.
die Möglichkeit der Einschätzung der Vorgesetzten durch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- 6.
ein die Fähigkeiten und Kenntnisse erweiternder Wechsel der Verwendung (Rotation) und
- 7.
die Führungskräftequalifizierung.