Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 02.12.1986, Az.: BVerwG 9 C 105/85
Anderweitiger Verfolgungsschutz; Asylanerkennung; Abgeschlossenes Ereignis; Vergangenheit; Gegenwart; Zukunft; Freiwillige Ausreise; Schutzstaat; Rückkehrmöglichkeit
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 02.12.1986
- Aktenzeichen
- BVerwG 9 C 105/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 12365
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BVerwGE 75, 181 - 188
- DVBl 1987, 781-783 (Volltext mit amtl. LS)
- JZ 1987, 562-564
- MDR 1987, 633 (Kurzinformation)
- NVwZ 1987, 423-424 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Die Annahme eines anderweitigen Verfolgungsschutzes, der die Asylanerkennung ausschließt, bezieht sich nicht nur auf ein Ereignis, das in der Vergangenheit abgeschlossen ist, sondern erfaßt auch Ereignisse, die in Gegenwart und Zukunft wirken;
er ist auch gerechtfertigt, wenn freiwillige Ausreise aus dem früheren Schutzstaat ohne Möglichkeit der Rückkehr stattfindet.