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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 02.12.1986, Az.: BVerwG 9 C 105/85

Anderweitiger Verfolgungsschutz; Asylanerkennung; Abgeschlossenes Ereignis; Vergangenheit; Gegenwart; Zukunft; Freiwillige Ausreise; Schutzstaat; Rückkehrmöglichkeit

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
02.12.1986
Aktenzeichen
BVerwG 9 C 105/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 12365
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 75, 181 - 188
  • DVBl 1987, 781-783 (Volltext mit amtl. LS)
  • JZ 1987, 562-564
  • MDR 1987, 633 (Kurzinformation)
  • NVwZ 1987, 423-424 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Die Annahme eines anderweitigen Verfolgungsschutzes, der die Asylanerkennung ausschließt, bezieht sich nicht nur auf ein Ereignis, das in der Vergangenheit abgeschlossen ist, sondern erfaßt auch Ereignisse, die in Gegenwart und Zukunft wirken;

er ist auch gerechtfertigt, wenn freiwillige Ausreise aus dem früheren Schutzstaat ohne Möglichkeit der Rückkehr stattfindet.