Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.08.1981, Az.: BVerwG 8 B 20/81
Wasserbezugsgebühren; Verbrauchsunabhängige Grundgebühr; Verbrauchsabhängige Zusatzgebühr; Bemessung der Grundgebühr; Unterschiedliche Nenngrößen; Wasserzähler; Gleichheitssatz
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 12.08.1981
- Aktenzeichen
- BVerwG 8 B 20/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 11578
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DVBl 1982, 1103 (amtl. Leitsatz)
- MDR 1982, 431-432 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1982, 2274 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Die Erhebung von Wasserbezugsgebühren in der Form einer verbrauchsunabhängigen Grundgebühr und einer verbrauchsabhängigen Zusatzgebühr sowie die Bemessung der Grundgebühr nach unterschiedlichen Nenngrößen der Wasserzähler verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz.