Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.06.1989, Az.: 2 StR 252/89
Betrug; Täuschung über den Preis einer Ware; Sonderausgabe; Originalausgabe; Original; Irrtum; Vermögensschaden; Vermögensverfügung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 16.06.1989
- Aktenzeichen
- 2 StR 252/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1989, 11969
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- JZ 1989, 759-760
- NJW 1990, 2005-2006 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Frage einer Strafbarkeit wegen Betruges bei Täuschung über den Preis einer Ware.
2. Der Verkauf von billigeren Sonderausgaben anstelle von teureren Originalausgaben von Büchern nicht zum üblichen Marktpreis der Sonderausgaben erregt keinen Irrtum beim Käufer, der zu einem Vermögensschaden i. S. des § 263 StGB führt.