Bundessozialgericht
Urt. v. 28.05.1991, Az.: 13/5 RJ 4/90
Arbeiter; Aufsichtsfunktion; Leitungsfunktion; Facharbeitergruppe; Lascher-Vormann; Tarifliche Einstufung; Berufsordnung; Wertigkeit des Berufs
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 28.05.1991
- Aktenzeichen
- 13/5 RJ 4/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 11407
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Lübeck 15.08.1988 - S 5 J 410/87
- LSG Schleswig 12.09.1989 - L 1 J 175/88
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NZA 1991, 998-1000 (Volltext mit amtl. LS)
- SGb 1991, 441-442 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
1. Ein angelernter Arbeiter, dem Aufsichts- und Leistungsfunktionen über eine größere Gruppe von Angelernten (hier ca. 25) übertragen worden ist, ist regelmäßig in die Gruppe der Facharbeiter einzuordnen.
2. Sofern der ausgeübte Beruf (hier: Lascher-Vormann) weder in einer Berufsordnung geregelt noch tariflich erfaßt ist, ist die tarifliche Einstufung nur ein Anhalt für die Wertigkeit des Berufs; sie ist jedoch auch in solchen Fällen im Zweifel maßgeblich.