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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.05.1991, Az.: 13/5 RJ 4/90

Arbeiter; Aufsichtsfunktion; Leitungsfunktion; Facharbeitergruppe; Lascher-Vormann; Tarifliche Einstufung; Berufsordnung; Wertigkeit des Berufs

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.05.1991
Aktenzeichen
13/5 RJ 4/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 11407
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Lübeck 15.08.1988 - S 5 J 410/87
LSG Schleswig 12.09.1989 - L 1 J 175/88

Fundstellen

  • NZA 1991, 998-1000 (Volltext mit amtl. LS)
  • SGb 1991, 441-442 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

1. Ein angelernter Arbeiter, dem Aufsichts- und Leistungsfunktionen über eine größere Gruppe von Angelernten (hier ca. 25) übertragen worden ist, ist regelmäßig in die Gruppe der Facharbeiter einzuordnen.

2. Sofern der ausgeübte Beruf (hier: Lascher-Vormann) weder in einer Berufsordnung geregelt noch tariflich erfaßt ist, ist die tarifliche Einstufung nur ein Anhalt für die Wertigkeit des Berufs; sie ist jedoch auch in solchen Fällen im Zweifel maßgeblich.