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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 07.12.1976, Az.: 1 BvR 460/72

Verurteilung nach §§ 186, 187a StGB; Äußerung im politischen Meinungskampf; Inhalt der Äußerung; Vereinbarkeit mit Art. 5 Abs. 1 GG; Verfassungsgerichtliche Nachprüfung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
07.12.1976
Aktenzeichen
1 BvR 460/72
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1976, 11051
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Hildesheim 29.02.1972 - 9 Ns 34/71
OLG Celle 21.07.1972 - 1 Ss 162/72

Fundstellen

  • BVerfGE 43, 126 - 130
  • BVerfGE 43, 130 - 141
  • MDR 1977, 906 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1977, 799-800 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Mit Art. 5 Abs. 1 GG müssen die Gesichtspunkte und Maßstäbe, mit deren Hilfe der Inhalt der Äußerung ermittelt wird, bei der Feststellung des Inhalts einer der Verurteilung nach §§ 186, 187a StGB zugrundegelegten Äußerung im politischen Meinungskampf vereinbar sein.

2. Zu prüfen ist mit hoher Intensität der mit der Verurteilung verbundenen Eingriff durch das Verfassungsgericht.