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Bundessozialgericht
Urt. v. 30.04.1979, Az.: 8a RU 38/78

Versicherungsschutz; Arbeitnehmerähnliche Tätigkeit; Übermittlung des Inhaltes eines Telefonats

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
30.04.1979
Aktenzeichen
8a RU 38/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10819
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Ulm 30.03.1977 - S 8 U 1332/76
LSG Stuttgart 09.03.1978 - L 10 Ub 904/77

Fundstelle

  • SozR 2200 § 539 Nr 57

Amtlicher Leitsatz

Ein Botengang über die Straße zur Übermittlung des Inhaltes eines Telefonats ist keine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit, beruht vielmehr auf einer typisch nachbarschaftlichen Gefälligkeit, die nicht unter Versicherungsschutz steht.