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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.10.1967, Az.: 2 AZR 422/66

Betriebsratsmitgliederentlassung; Betriebsstillegung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.10.1967
Aktenzeichen
2 AZR 422/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10132
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 12.08.1966 - 1 Sa 36/66

Fundstellen

  • BB 1968, 83
  • DB 1968, 135 (Kurzinformation)
  • DB 1968, 134-135 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1968, 566 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Aus den Bestimmungen des § 13 Absätze 2 und 3 KSchG folgt der allgemeine Grundsatz, daß Betriebsratsmitglieder bei einer in Stufen vorgenommenen Stillegung erst mit der letzten Gruppe entlassen werden dürfen, es sei denn, daß zwingende betriebliche Gründe ihre Kündigung in einer früher zu entlassenden Gruppe erheischen.