Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 11.10.1984, Az.: BVerwG 5 C 17/82

Ausbildungsförderung; KG; Gewinnanteil; Entnahmemöglichkeit; Härtefall; Lebensunterhalt

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
11.10.1984
Aktenzeichen
BVerwG 5 C 17/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11954
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Wiesbaden 14.06.1978 - IV/1 E 34/78
VGH Kassel 13.10.1981 - IX OE 104/79

Fundstellen

  • BVerwGE 70, 189 - 195
  • FamRZ 1985, 218

Amtlicher Leitsatz

Kann der Einkommensbezieher seinen Gewinnanteil aus einer KG wegen Vorliegens der Voraussetzungen des § 169 I 2 Hs. 2 HGB im Bewilligungszeitraum nicht entnehmen, kommt ein Härtefreibetrag nach § 25 VI BAföG in Betracht, wenn es ihm nicht zuzumuten ist, anstelle des nicht verfügbaren Einkommens andere bereite Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zu verwerten.