Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 28.02.1973, Az.: 2 BvR 587/72
Verfassungsbeschwerde ist unzulässig; Wiedereinsetzung im Einspruchsverfahren; Wirksamkeit der Zustellung; Bedenken gegen Wirksamkeit der Zustellung; Prüfung im Einspruchsverfahren
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 28.02.1973
- Aktenzeichen
- 2 BvR 587/72
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1973, 11032
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- AG Adelsheim 06.07.1972 - Cs 17/72
- LG Mosbach 14.08.1972 - Qs 127/72
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BVerfGE 34, 335 - 338
Redaktioneller Leitsatz
Wenn Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über die Wiedereinsetzung im Einspruchsverfahren eingelegt wird, obwohl über den Einspruch selbst und damit über die Wirksamkeit der Zustellung noch nicht entschieden wurde und die Bedenken gegen die Wirksamkeit der Zustellung so stark sind, daß es naheliegt anzunehmen, das Gericht werde bei seiner abschließenden Prüfung im Einspruchsverfahren die Wirksamkeit der Zustellung verneinen, dann ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig .