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Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.11.1969, Az.: I ZR 6/68

Güternahverkehr; Tarifwidriges Entgelt; Nachforderungsanspruch; Verjährung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
28.11.1969
Aktenzeichen
I ZR 6/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 11073
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1970, 156 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1970, 155-156 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1970, 209-210 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1970, 151-153 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Auftraggeber im Güternahverkehr, der Transporte nur deshalb nicht mit eigenen Kraftfahrzeugen durchführen läßt, weil er dem Transportunternehmer auf dessen Vorstellungen wirtschaftlich entgegenkommen will, und dies unter der dem Unternehmer erkennbaren und von diesem nicht beanstandeten Voraussetzung tut, dieser werde die Transporte auch in Zukunft zu dem bisher vereinbarten tarifwidrigen Entgelt durchführen, kann dem Nachforderungsanspruch des Unternehmers den Einwand der Arglist entgegenhalten.

2. Zur Anwendung der AGNB bezüglich der Verjährung von Nachforderungsansprüchen des Transportunternehmers im Güternahverkehr.