Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 24.07.1962, Az.: BVerwG VII ER 420.62
Rechtsmittel
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 24.07.1962
- Aktenzeichen
- BVerwG VII ER 420.62
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1962, 14253
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Hannover
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BayVBl. 1962, 382
- DVBl 1963, 121 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Über den Begriff ortsgebundenes Recht i.S. von § 52 Nr. 1 VwGO.
In der Verwaltungsstreitsache
hat der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 24. Juli 1962
durch
den Senatspräsidenten Witten und
die Bundesrichter Reimer und Dr. Boerckel
beschlossen:
Tenor:
Das Verwaltungsgericht Kassel wird als das für die Entscheidung zuständige Gericht bestimmt.
Dieser Beschluß ergeht gerichtsgebührenfrei.
Gründe
Der Kläger hat beim Verwaltungsgericht Hannover Klage erhoben mit dem Antrag, den Widerruf der ihm erteilten Erlaubnis zum Befahren des Diemelsees mit einem Motorboot von 10 PS Maschinenleistung für rechtswidrig zu erklären. Hilfsweise hat er die Verweisung des Rechtsstreits an das Verwaltungsgericht Kassel beantragt. Das Verwaltungsgericht Hannover hat das Bundesverwaltungsgericht wegen der Bestimmung des für die Entscheidung zuständigen Verwaltungsgerichts gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 3 VwGO angerufen.
Von dieser Vorschrift hat das Prozeßgericht mit Recht Gebrauch gemacht, weil sich der Gerichtsstand im vorliegenden Fall nach § 52 Nr. 1 VwGO richtet und verschiedene Verwaltungsgerichte in Betracht kommen. Für die Klage ist der ausschließliche Gerichtsstand der Ortsbezogenheit (§ 52 Nr.1 VwGO) gegeben, wenn ein ortsgebundenes Recht im Streit ist. Hierzu gehören vor allem die an ein bestimmtes Grundstück geknüpften Rechte, weil sie unter der Voraussetzung dieser örtlichen Gebundenheit eingeräumt sind. Nach dem Sinn des in § 52 Nr. 1 VwGO geregelten Gerichtsstandes, daß das dem fraglichen Ort nächstgelegene Gericht entscheiden soll, ist diesem aber auch der Streit über die nur in der natürlichen Ausübung an Grundstücke gebundenen Rechte zu unterbreiten, wenn ihre Rechtsgrundlage mit Rücksicht auf die örtliche Besonderheit dieser Grundstücke gestaltet worden ist. Auch in diesen Fällen besteht die in § 52 Nr. 1 VwGO vorausgesetzte weitgehende Verbindung zwischem dem strittigen Recht und dem Territorium, auf dem es ausgeübt wird. Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Rechtsstreit gegeben, weil die Rechtsgrundlage hier in der auf die örtlichen Besonderheiten des Edersees und des Diemelsees abgestellten Verordnung über den Verkehr von Sportfahrzeugen auf dem Eder- und dem Diemelsee vom 2. April 1960 (BAnz. Nr. 80 vom 27. April 1960) - jetzige Fassung vom 24. Januar 1962 (BAnz. Nr. 57 vom 22. März 1962) - zu finden ist. Da sie sich auf den gesamten Diemelsee erstreckt, infolge des Verkaufs der Grenze zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen aber die Verwaltungsgerichte dieser beiden Länder (Verwaltungsgerichte Kassel und Arnsberg) als bezirkliche Gerichte (§ 52 Nr. 1 VwGO) in Betracht kommen, greift die Vorschrift des § 53 Abs. 1 Nr. 3 VwGO ein, wonach das zuständige Gericht durch das nächsthöhere Gericht zu bestimmen ist. Das ist, wenn in verschiedenen Bundesländern errichtete Verwaltungsgerichte in Frage stehen, das Bundesverwaltungsgericht.
Das Verwaltungsgericht ist nach der Zweckmäßigkeit zu bestimmen. Räumlich sind die Verwaltungsgerichte Kassel und Arnsberg fast gleich weit vom Diemelsee entfernt. Für die Bestimmung des Verwaltungsgerichts Kassel spricht aber, daß der Kläger einen Bescheid des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Hann. Münden anficht; der Sitz dieser Behörde liegt wesentlich näher bei Kassel als bei Arnsberg. Für das hessische Gericht spricht überdies, daß der Kläger auch geltend macht, ihm stehe das von ihm beanspruchte Recht als Anlieger zu (§ 4b der bezeichneten Verordnung), well er in Heringhausen auf hessischer Seite eine Wohnung am Diemelsee besitze.
Aus diesen Gründen ist das Verwaltungsgericht Kassel als zuständiges Gericht zu bestimmen.
Reimer
Dr. Boerckel