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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.10.1985, Az.: 7 AZR 314/83

Beköstigungszulage; Besatzungsmitglieder an Bord; Dauer von Werftliegezeiten; Heimathafen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.10.1985
Aktenzeichen
7 AZR 314/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 10146
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Wilhelmshaven 16.09.1982 - 1 Ca 332/82
LAG Hannover 23.03.1983 - 7 Sa 139/82

Fundstellen

  • AP Nr. 8 zu § 42 BAT
  • RdA 1986, 268
  • RdA 1986, 134
  • RiA 1986, 159

Amtlicher Leitsatz

1. Für arbeitsfreie Samstage steht dem Besatzungsmitglied eines Schiffes im Heimathafen keine Beköstigungszulage nach N.r 11 Abs. 1 Unterabs. 1 SR 2e II BAT zu.

2. Für die Dauer von Werftliegezeiten außerhalb des Heimathafens des Schiffes erhält das Besatzungsmitglied, das am Ort der Werft seine Wohnung hat, für arbeitsfreie Samstage keine Beköstigungszulage und für Arbeitstage, an denen es nach Dienstschluß in seine Wohnung zurückkehrt, nur die nicht erhöhte Beköstigungszulage von täglich 4,40 DM (Nr. 11 Abs. 1 Unterabs. 2 SR 2e II BAT).