Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.10.1985, Az.: 7 AZR 314/83
Beköstigungszulage; Besatzungsmitglieder an Bord; Dauer von Werftliegezeiten; Heimathafen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 30.10.1985
- Aktenzeichen
- 7 AZR 314/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 10146
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Wilhelmshaven 16.09.1982 - 1 Ca 332/82
- LAG Hannover 23.03.1983 - 7 Sa 139/82
Rechtsgrundlage
- Anl SRBAT
Fundstellen
- AP Nr. 8 zu § 42 BAT
- RdA 1986, 268
- RdA 1986, 134
- RiA 1986, 159
Amtlicher Leitsatz
1. Für arbeitsfreie Samstage steht dem Besatzungsmitglied eines Schiffes im Heimathafen keine Beköstigungszulage nach N.r 11 Abs. 1 Unterabs. 1 SR 2e II BAT zu.
2. Für die Dauer von Werftliegezeiten außerhalb des Heimathafens des Schiffes erhält das Besatzungsmitglied, das am Ort der Werft seine Wohnung hat, für arbeitsfreie Samstage keine Beköstigungszulage und für Arbeitstage, an denen es nach Dienstschluß in seine Wohnung zurückkehrt, nur die nicht erhöhte Beköstigungszulage von täglich 4,40 DM (Nr. 11 Abs. 1 Unterabs. 2 SR 2e II BAT).