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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.04.1984, Az.: 3 AZR 383/81

Hinweispflicht; Versorgung; Öffentlicher Dienst; Versorgungsweg; Zusatzversorgung; Höherversicherung; Haftung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.04.1984
Aktenzeichen
3 AZR 383/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10087
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG München 30.07.1979 - 7 Ca 3215/79
LAG München 23.10.1980 - 2 Sa 844/79

Fundstellen

  • NVwZ 1985, 942 (amtl. Leitsatz)
  • NZA 1985, 184

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes hat über die verschiedenen Versorgungswege aufzuklären. Erteilt er darüber hinaus Ratschläge über die Zweckmäßigkeit des Versorgungswegs, haftet er für deren Richtigkeit und Vollständigkeit.

2. Zum Ausschluß der Zusatzversorgung durch Höherversicherung.