Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.07.1964, Az.: 1 AZR 17/64
Angestellter Kraftfahrer; Besitz des Führerscheins; Verschuldeter Unfall; Versicherungsschutz
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 06.07.1964
- Aktenzeichen
- 1 AZR 17/64
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1964, 10019
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Freiburg (Breisgau) 28.11.1968 - 8 Sa 74/63
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1964, 1742
- NJW 1964, 2445-2446 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1965, 462 (amtl. Leitsatz mit Anm.)
- VersR 1965, 577 (red. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Schickt ein Arbeitgeber seinen angestellten Kraftfahrer auf eine Fahrt, obwohl er weiß, daß dieser nicht im Besitz des Führerscheins ist, verschuldet der Kraftfahrer dann einen Unfall und entzieht die Versicherungsgesellschaft dem Arbeitgeber, weil der Führerschein gefehlt hat, den Versicherungsschutz, so kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer nicht - und zwar auch nicht teilweise - auf Ersatz der Beträge in Anspruch nehmen, die er, der Arbeitgeber, gemäß VVG § 158f an seine Versicherungsgesellschaft hat zahlen müssen.