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Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.03.1981, Az.: VIII ZB 27/81

Rechtsanwalt; Rechtsmittelbegründungsfrist; Handakte; Prozeßhandlung; Frist

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
25.03.1981
Aktenzeichen
VIII ZB 27/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 12472
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Der Rechtsanwalt hat den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen zwar nicht bei jeder Vorlage der Handakten, wohl aber dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozeßhandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden.