Bundesgerichtshof
Urt. v. 26.06.1974, Az.: IV ZR 177/73
Vaterschaft; Vaterschaftswahrscheinlichkeit; Essen-Möller-Verfahren; Erbbiologisches Gutachten; Aufklärungspflicht des Gerichts; Ehelichkeit des Kindes; Mehrverkehr der Mutter
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 26.06.1974
- Aktenzeichen
- IV ZR 177/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 11303
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1974, 2470 (Volltext mit amtl. LS)
- FamRZ 1974, 585
- MDR 1975, 42-43 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1974, 2046-2048 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1975, 592 (amtl. Leitsatz)
Redaktioneller Leitsatz
Um seiner Aufklärungspflicht nach § 1600 o Abs. 2 BGB genüge zu tun, muß das Gericht bei einer Vaterschaftswahrscheinlichkeit von 79 % nach dem Essen-Möller-Verfahren ein erbbiologisches Gutachten einholen.
Etwas anderes gilt nur, wenn es als erwiesen betrachtet werden kann, daß die Mütter der Kindes innerhalb der gesetzlichen Empfängnis keinen Mehrverkehr hatte.