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Bundesgerichtshof
Urt. v. 26.06.1974, Az.: IV ZR 177/73

Vaterschaft; Vaterschaftswahrscheinlichkeit; Essen-Möller-Verfahren; Erbbiologisches Gutachten; Aufklärungspflicht des Gerichts; Ehelichkeit des Kindes; Mehrverkehr der Mutter

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
26.06.1974
Aktenzeichen
IV ZR 177/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 11303
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1974, 2470 (Volltext mit amtl. LS)
  • FamRZ 1974, 585
  • MDR 1975, 42-43 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1974, 2046-2048 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1975, 592 (amtl. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Um seiner Aufklärungspflicht nach § 1600 o Abs. 2 BGB genüge zu tun, muß das Gericht bei einer Vaterschaftswahrscheinlichkeit von 79 % nach dem Essen-Möller-Verfahren ein erbbiologisches Gutachten einholen.

Etwas anderes gilt nur, wenn es als erwiesen betrachtet werden kann, daß die Mütter der Kindes innerhalb der gesetzlichen Empfängnis keinen Mehrverkehr hatte.