Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.03.1972, Az.: 5 AZR 357/71
Urlaub im Vorgriff; Betriebsferien; Erkrankung während Betriebsferien; Anspruch auf Lohnfortzahlung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 16.03.1972
- Aktenzeichen
- 5 AZR 357/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10099
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 30.07.1971 - 6 Sa 43/71
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1972, 782-783 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1972, 1344 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Urlaubsansprüche können nicht vor Beginn des Urlaubsjahres, auf das sie entfallen, rechtswirksam erfüllt werden.
2. § 9 BUrlG gilt auch, wenn der Urlaub im Zusammenhang mit Betriebsferien gewährt wird.
3. Erkrankt ein Arbeiter während allgemeiner Betriebsferien, so hat er für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit unter den Regelvoraussetzungen des § 1 LohnFG Anspruch auf Lohnfortzahlung.