Bundesfinanzhof
Beschl. v. 29.11.1984, Az.: IV R 86/84
Revision; Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumte Rechtshandlung; Antrag auf Fristverlängerung
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 29.11.1984
- Aktenzeichen
- IV R 86/84
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1984, 10748
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BFHE 142, 417 - 417
- BStBl II 1985, 218
Amtlicher Leitsatz
Dem Großen Senat des BFH wird gemäß § 11 Abs. 3 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Kann bei unverschuldeter Versäumung der Revisionsbegründungsfrist (§ 120 Abs. 1 Satz 1 FGO) die zur Erlangung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO nachzuholende "versäumte Rechtshandlung" auch darin bestehen, daß ein Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist (§ 120 Abs. 1 Satz 2 FGO) gestellt wird?