Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesfinanzhof
Beschl. v. 29.11.1984, Az.: IV R 86/84

Revision; Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumte Rechtshandlung; Antrag auf Fristverlängerung

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
29.11.1984
Aktenzeichen
IV R 86/84
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1984, 10748
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 142, 417 - 417
  • BStBl II 1985, 218

Amtlicher Leitsatz

Dem Großen Senat des BFH wird gemäß § 11 Abs. 3 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Kann bei unverschuldeter Versäumung der Revisionsbegründungsfrist (§ 120 Abs. 1 Satz 1 FGO) die zur Erlangung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO nachzuholende "versäumte Rechtshandlung" auch darin bestehen, daß ein Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist (§ 120 Abs. 1 Satz 2 FGO) gestellt wird?