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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.02.1974, Az.: 5 AZR 302/73

Gratifikation; Sonderzahlung; Abschlußvergütung; Ausscheiden vor dem Stichtag; Abschlußvergütung; Unzulässig lange Bindung des Arbeitnehmers

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.02.1974
Aktenzeichen
5 AZR 302/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10140
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 05.04.1973 - 2 Sa 22/73

Fundstellen

  • BB 1974, 695
  • DB 1974, 537 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1974, 1169-1170 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Der Senat hält daran fest, daß bei Sonderzahlungen in der Gestalt von Abschlußvergütungen, solche Arbeitnehmer von der Zahlung ausgenommen werden dürfen, die vor dem Stichtag ausgeschieden sind oder sich am Stichtag in gekündigter Stellung befinden; dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer gekündigt hat.

2. Für die Frage, ob die Ausgestaltung einer Abschlußvergütung eine unzulässig lange Bindung des Arbeitnehmers bewirkt, kommt es grundsätzlich auf den Auszahlungstag, nicht auf das Ende des für die Abschlußvergütung maßgeblichen Geschäftsjahres an.