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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 05.12.1994, Az.: 2 BvR 2434/94

Auferlegung einer Mißbrauchsgebühr; Anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin; Bereits entschiedene Frage; Kostenhaftung; Rechtsstaatsprinzip; Schweigerecht des beschuldigten Halters

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
05.12.1994
Aktenzeichen
2 BvR 2434/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13022
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BayVerwBl 1995, 210
  • NJW 1995, 1418 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ 1995, 680 (red. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Auferlegung einer Mißbrauchsgebühr in Höhe von 1.000,- DM, weil die anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin mit ihrer Verfassungsbeschwerde allein die vom BVerfG bereits entschiedene Frage aufgeworfen hat, ob die in § 25a StVG angeordnete Kostenhaftung insofern Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips verletze, als durch das Schweigerecht des beschuldigten Halters beeinträchtigt werde.