Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 05.12.1994, Az.: 2 BvR 2434/94
Auferlegung einer Mißbrauchsgebühr; Anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin; Bereits entschiedene Frage; Kostenhaftung; Rechtsstaatsprinzip; Schweigerecht des beschuldigten Halters
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 05.12.1994
- Aktenzeichen
- 2 BvR 2434/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 13022
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BayVerwBl 1995, 210
- NJW 1995, 1418 (Volltext mit red. LS)
- NVwZ 1995, 680 (red. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Auferlegung einer Mißbrauchsgebühr in Höhe von 1.000,- DM, weil die anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin mit ihrer Verfassungsbeschwerde allein die vom BVerfG bereits entschiedene Frage aufgeworfen hat, ob die in § 25a StVG angeordnete Kostenhaftung insofern Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips verletze, als durch das Schweigerecht des beschuldigten Halters beeinträchtigt werde.