Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 26.07.1984, Az.: BVerwG 5 C 31/82
Förderung; Förderungshöchstdauer; Abschlußprüfung; Auszubildender; Wiederholungsprüfung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 26.07.1984
- Aktenzeichen
- BVerwG 5 C 31/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 12202
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BVerwGE 70, 21 - 23
Redaktioneller Leitsatz
Eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (Abs. 3) findet, wenn die Abschlußprüfung (Nr. 4) erstmalig nicht bestanden wird, nur statt, wenn es dem Auszubildenden weder möglich noch zumutbar war, eine Wiederholungsprüfung vor Ablauf der Förderungshöchstdauer abzulegen.