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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 26.07.1984, Az.: BVerwG 5 C 31/82

Förderung; Förderungshöchstdauer; Abschlußprüfung; Auszubildender; Wiederholungsprüfung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
26.07.1984
Aktenzeichen
BVerwG 5 C 31/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 12202
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BVerwGE 70, 21 - 23

Redaktioneller Leitsatz

Eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (Abs. 3) findet, wenn die Abschlußprüfung (Nr. 4) erstmalig nicht bestanden wird, nur statt, wenn es dem Auszubildenden weder möglich noch zumutbar war, eine Wiederholungsprüfung vor Ablauf der Förderungshöchstdauer abzulegen.