Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 07.04.1976, Az.: 2 BvR 728/75
Ausländer; Strafbefehl; Bußgeldbescheid; Verständliche Rechtsmittelbelehrung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verfolgung seiner Interessen
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 07.04.1976
- Aktenzeichen
- 2 BvR 728/75
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1976, 11049
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- AG Rastatt 24.06.1975 - 5 OWi 23/75 HW
- LG Baden-Baden 14.08.1975 - Qs 16/75
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 42, 120 - 128
- DÖV 1976, 681 (amtl. Leitsatz)
- MDR 1976, 823-824 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1991, 128
- NJW 1976, 1021-1022 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Einem Ausländer kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus der Erwägung heraus versagt werden, wenn ihm der Strafbefehl oder Bußgeldbescheid ohne verständliche Rechtsmittelbelehrung zugestellt wurde. Dies ist aber nur möglich, wenn er sich nicht zureichend um die Verfolgung seiner Interessen gekümmert hat, obwohl er nach Lage des Falles dazu Anlaß hatte und in der Lage war; Ergänzung dazu BVerfGE 40, 95 [100].