Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.02.1973, Az.: 4 AZR 190/72

Überwiegend auszuübende Tätigkeit; Tarifrechtliche Bewertung; Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanzen; Einzelausführung eines Zeugen; Beweiswürdigung; Beweisaufnahme

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.02.1973
Aktenzeichen
4 AZR 190/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10175
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 19.01.1972 - 4 Sa 50/71

Fundstellen

  • AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT
  • DB 1973, 1080 (Volltext mit amtl. LS)
  • PersV 1974, 123

Amtlicher Leitsatz

1. Wird eine überwiegend auszuübende Tätigkeit tarifrechtlich bewertet (BAT §§ 22, 23), so hat die nicht überwiegende Tätigkeit des Angestellten außer Betracht zu bleiben.

2. Im Rahmen ihres Beurteilungsspielraumes können die Tatsacheninstanzen mehrere Aufgaben eines Angestellten zusammenfassen und rechtlich einheitlich bewerten.

3. Bei aufeinander aufbauenden Fallgruppen ist grundsätzlich - und zwar unabhängig davon, ob und inwieweit das jeweilige Tatsachengeschehen zwischen den Parteien streitig oder unstreitig ist - bei der rechtlichen Prüfung zunächst das Vorliegen der allgemeinen und darauf das der qualifizierenden Merkmale festzustellen.

4. Die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe III Fallgruppe 2 erfordern nicht über das dort verlangte Maß an Verantwortung hinaus auch noch ein besonders hohes Maß an Selbständigkeit.

5. Die Gerichte sind nicht verpflichtet, zu jeder Einzelausführung eines Zeugen in der Beweiswürdigung im einzelnen Stellung zu nehmen. Es reicht aus, wenn insgesamt widerspruchsfrei und umfassend zum gesamten Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung genommen wird.