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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 29.04.1977, Az.: BVerwG 4 C 39/75

Bebauungsplan; Festsetzung; Vertrauen ; Fortgeltung; Funktionslosigkeit; Ungültigkeit; Staatsbürger; Gesamtplan

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
29.04.1977
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 39/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11328
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ü VG Düsseldorf 20.09.1973 - 9 K 2368/72
OVG Münster 25.03.1975 - XI A 1319/73

Fundstellen

  • BVerwGE 54, 5
  • NJW 1977, 2325

Redaktioneller Leitsatz

Wenn und soweit sich die Verhältnisse, auf die sich ein Bebauungsplan bezieht, tatsächlich entwickelt haben und die Festsetzungen des Bebauungsplans auf unabsehbare Zeit nicht verwirklicht werden können, dies auch erkennbar ist und infolge dessen das Vertrauen in die Fortgeltung der Festsetzungen nicht mehr schutzwürdig ist, tritt der Bebauungsplan wegen Funktionslosigkeit außer Kraft. Daß die Voraussetzungen für ein Gewohnheitsrecht vorliegen, ist nicht erforderlich. Die Funktionslosigkeit und die daraus resultierende Ungültigkeit, beurteilen sich nicht danach, ob ein Staatsbürger sich auf sie beruft oder ob sie ihm entgegengehalten werden.

Vielmehr ist die Bedeutung der einzelnen Festsetzung nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit dem Gesamtplan zu beachten.