Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 31.10.1996, Az.: 1 BvR 1074/93
Streitwertbemessung; Höhe; Rechtsweg; Erschwerung; Austritt; Waldbesitzergesellschaft
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 31.10.1996
- Aktenzeichen
- 1 BvR 1074/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 12526
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- EWiR 1997, 327-328 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
- NJW 1997, 311-312 (Volltext mit red. LS)
- VersR 1997, 1160-1161 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Gerichtskosten und Streitwert dürfen nicht so unangemessen hoch festgesetzt werden, daß es dem Bürger praktisch unmöglich gemacht wird, das Gericht anzurufen.
2. Unzumutbare Erschwerung des Rechtswegs durch Festsetzung eines Streitwerts von 3.000.000,- DM für eine Klage auf Feststellung, daß der Austritt von zwei Mitgesellschaftern aus einer Waldbesitzergesellschaft unwirksam war.