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Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
(Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung - LMIDV)

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung - LMIDV)
Amtliche Abkürzung
LMIDV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2125-44-19

Vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 411)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Anwendungsbereich1
Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmitteln beim Inverkehrbringen2
Besondere Anforderungen an die Kennzeichnung bestimmter vorverpackter Lebensmittel beim Inverkehrbringen 3
Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von nicht vorverpackten Lebensmitteln beim Inverkehrbringen oder Abgeben4
Erweiterte Nährwertkennzeichnung4a
Herkunftskennzeichnung bei nicht vorverpacktem frischem, gekühltem und gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch4b
Verkehrs- und Abgabeverbote5
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten6
Übergangsvorschrift7
Abbildung des Nutri-Score-KennzeichensAnlage

Artikel 1 der Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272)