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§ 22 LOG NRW - Bestehende Landesbehörden

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung - Landesorganisationsgesetz (LOG NRW) -
Amtliche Abkürzung
LOG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2005

Sitz und Bezirk der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden richten sich nach den bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes bestehenden Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, solange die Landesregierung nichts abweichendes gemäß § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 bestimmt.