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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 08.11.1983, Az.: 1 BvL 8/81

Mietwagenunternehmen; Untersagung von Werbung ; Verfassungsmäßigkeit; Taxiunternehmen; Verwechselung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
08.11.1983
Aktenzeichen
1 BvL 8/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11442
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 65, 237 - 248
  • NJW 1984, 1346 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1984, 1525 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ 1984, 365-366 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, daß den Mietwagenunternehmen eine Werbung untersagt ist (hier: die Bezeichnung "Taxiunternehmen"), die zu Verwechslungen mit dem Taxenverkehr führen kann.